Risikohinweis

Information über Finanzinstrumente und ihre Risiken

A. RISIKEN DER WERTPAPIERDIENSTLEISTUNGEN

I. Finanzportfolioverwaltung

Allgemeines: Die Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung) ist keine klassische Anlageform wie bspw. die Anlage in Sparbüchern, Tagesgeld- oder Festgeldkonten, sondern beschreibt die Anlage in Finanzinstrumente für einen Kunden durch einen vom Kunden ausgewählten Vermögensverwalter mit dem Ziel, das Vermögen zu erhalten oder zu vermehren. Dem Vermögensverwalter wurde dabei durch den Kunden die Befugnis zur Verwaltung der Kundengelder übertragen und dieser kann auf Grundlage der vereinbarten Anlagestrategie Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen vornehmen. Der Kunde muss die wirtschaftlichen Folgen der Anlageentscheidung des Vermögensverwalters tragen.

Der Kunde kann nach der Vereinbarung der Anlagestrategie keine Einflussnahme auf die konkreten Anlageentscheidungen ausüben und wird keine Möglichkeit haben, bei der Analyse und Prüfung von beabsichtigten Auswahlentscheidungen teilzunehmen. Notwendige Anpassungen des Anlageprofils hinsichtlich Anlagehorizont, Renditeerwartungen und seiner Risikobereitschaft sind jederzeit möglich. Diese Anpassungen können Änderungen in der durch uns verfolgten Anlagestrategie ergeben.

Die im Zusammenhang mit der Erbringung der Vermögensverwaltung übertragenen Kundengelder sind aufgrund der Tätigkeit den Risiken der Kapitalanlagen ausgesetzt. Eine detaillierte Beschreibung der Risiken erfolgt in den nachfolgenden Abschnitten dieser Basisinformation. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die aufgeführten Risiken nicht abschließend zu verstehen sind, sondern dem Kunden eine allgemeine Vorstellung des zugrundeliegenden Risikos vermitteln.

Der Vermögensverwalter ist dazu verpflichtet, stets im besten Interesse der Kunden zu handeln. Trotzdem kann es zu Fehlentscheidungen und sogar zu Fehlverhalten kommen. Aus diesem Grund haben wir eine Reihe an internen Kontrollmechanismen, um Risiken solcher Natur zu vermeiden.

Für das Erreichen der in der Anlagestrategie angegebenen Renditeziele übernehmen wir keine Garantie. Die angestrebte Rendite ist als mittel- bis langfristiges Ziel zu verstehen. Es ist zu beachten, dass die individuelle Wertentwicklung in einzelnen Jahren auch unterhalb dieser Ziele liegen kann.

Anlage- und Kostenrisiko: Die Tätigkeit des Vermögensverwalters bzw. die investierten Kundengelder unterliegen den Risiken von Kapitalanlagen. Wie bei fast jeder Anlage kann nicht garantiert werden, dass dein Vermögensverwalter für die eingesetzten Kundengelder Gewinne erzielt bzw. Verluste vermeidet. Auch kann nicht garantiert werden, dass sich gefallene Marktkurse erholen oder Ausschüttungen in Form von Dividenden an dich vorgenommen werden.

Die im Rahmen der Vermögensverwaltung anfallenden Dienstleistungs- und Produktkosten können die durch die Investition erzielten Renditen übersteigen, sodass dies nicht nur zu einer Minderung der Portfoliorendite führen kann, sondern ggf. auch dazu, dass der Kunde das eingesetzte Kapital nicht mehr zurückerhält. Auch bei wirtschaftlichen Fehlinvestitionen ist der Kunde dazu verpflichtet, die Gebühren für die Erbringung der Portfolioverwaltung an die Gesellschaft zu leisten.

Portfoliorisiko: Das Portfoliorisiko entspricht dem Gesamtrisiko des Anlageportfolios und ist somit das kombinierte Risiko jeder einzelnen Anlage innerhalb des Portfolios. Das einzugehende Gesamtrisiko wird gemeinsam mit dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses abgestimmt. Die individuelle Verlusttragfähigkeit des Kunden wird dabei ermittelt. Je geringer die Anzahl der unterschiedlichen Finanzinstrumente und Wertpapieren im Anlageportfolio, umso mehr ist die Wertentwicklung des Portfolios von den wirtschaftlichen Ergebnissen der einzelnen Finanzinstrumenten abhängig (auch Konzentrationsrisiko).

Risiken aus der Beauftragung der Depotbank: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Depotbank aus wirtschaftlichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen Gründen ihre Tätigkeit aufgeben muss. In diesem Fall ist eine neue, geeignete Depotbank zu beauftragen, was zu weiteren Kosten führen kann.

Sollte die Beauftragung einer neuen Depotbank nicht rechtzeitig gelingen, besteht das Risiko, dass der Vermögensverwaltungsvertrag beendet werden muss. Zudem bringt die Beauftragung der Depotbank mit sich, dass die Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens Zugriff auf dein Depot haben. In diesem Zusammenhang kann eine Veruntreuung deiner Vermögensgegenstände nicht ausgeschlossen werden. Auch besteht das Risiko, dass in diesem Fall kein vollständiger Schadensersatz erlangt werden kann.

Beendigung der Tätigkeit des Vermögensverwalters: Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, bei Auflösung des Unternehmens, Insolvenz oder bei Vorliegen bestimmter Umstände den Vermögensverwaltungsvertrag zu kündigen. Dadurch entbinden wir uns der Verpflichtung zur Verwaltung des Kundenvermögens. Die Kündigung kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, in welchem die Dienstleistungs- und Produktkosten für die Portfolioverwaltung die erzielte Portfoliorendite übersteigen Dies kann zu einem teilweisen oder totalen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Im Falle einer Kündigung sind wir nicht verpflichtet, die im Kundendepot enthaltenen Finanzinstrumente zu veräußern.

Risiken aus Regulierung: Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an den Vermögensverwalter und dessen Tätigkeit unterliegen einem ständigen Wandel und werden zunehmend komplexer. Um weiterhin die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen zu können, können diese Änderungen Anpassungen des Vermögensverwaltungsvertrags oder der vereinbarten Anlagestrategie notwendig machen oder bedürfen der Einholung und Aktualisierung der persönlichen Angaben des Kunden. Sollte der Kunde die Änderungen im Vermögensverwaltungsvertrag oder der Anlagestrategie nicht akzeptieren oder verweigert die Aussage bzgl. der von ihm einzuholenden Kundenangaben, kann dies dazu führen, dass die Gesellschaft das Vertragsverhältnis kündigen muss. Die Kündigung kann zu einem Zeitpunkt erfolgen, in welchem die Dienstleistungs- und Produktkosten für die Portfolioverwaltung, die erzielte Portfoliorendite übersteigen. Dies kann zu einem teilweisen oder totalen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Im Zusammenhang mit der Erbringung der Finanzportfolioverwaltung durch die Serafin Asset Management GmbH (SAMDE) können unter anderem folgende Finanzinstrumente erworben werden:

- Aktien

- Anleihen

- Derivate

- Offene Investmentfonds

- Exchange Traded Funds (ETFs)

- Rohstoffe/ Exchange Traded Commodities (ETCs)

Im Folgenden möchten wir über die allgemeinen Risiken sowie die speziellen Risiken in Bezug auf die konkreten Finanzinstrumente informieren.

B.  ALLGEMEINE RISIKEN BEI DER ANLAGE IN FINANZINSTRUMENTE:

Die Anlage in Vermögensgegenstände ist mit Risiken behaftet. Unabhängig von der jeweiligen Anlageklasse und der Art des Wertpapiers sind im Wesentlichen die folgenden Risiken von Bedeutung:

1. Marktpreisrisiko: Wertpapiere unterliegen im Zeitverlauf Wertschwankungen. Die Wertschwankungen können dabei durch unternehmensspezifische Ereignisse ausgelöst werden sowie auf allgemeinen politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder anderen Faktoren basieren. Die Spannbreite der Kursschwankungen für ein bestimmtes Finanzinstrument, eine Wertpapiergattung oder den gesamten Markt innerhalb eines bestimmten Zeitraums wird auch mit der Risikokennzahl „Volatilität“ umschrieben. Die Volatilität gilt dabei als Messgröße des Risikos eines Finanzinstruments. Je höher die Volatilität eines Finanzinstruments ist, umso riskanter wird die Anlage eingestuft, da der Wert entsprechend stark abnehmen kann.

2. Zinsrisiko: Das Zinsrisiko beschreibt die Gefahr eines Verlustes, der durch Veränderungen von Zinssätzen entstehen kann. Zinsänderungen können sich auf alle Anlagen auswirken. Im Allgemeinen sind festverzinsliche Wertpapiere mit einer langen Laufzeit (Anleihen) sehr anfällig für Zinsschwankungen. Die Höhe des Kursverlusts hängt von der (Rest-) Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers ab. Je länger die Restlaufzeit ist, desto höher wird der Kursverlust ausfallen. Ein weiterer Faktor ist das Ausmaß der Zinssteigerung. Je stärker die Zinsen steigen, desto höher fallen die Kursverluste aus. Der Kursverlust resultiert aus steigenden Zinsen, wenn neue festverzinsliche Wertpapiere mit einem höheren Zinssatz emittiert werden, was bestehende Papiere mit niedrigeren Zinssätzen weniger attraktiv macht.

3. Ausfallrisiko: Das Ausfallrisiko besteht darin, dass der Emittent eines Finanzinstruments (bspw. ein Staat oder Unternehmen, das eine Anleihe ausgibt) nicht in der Lage oder nicht willens ist, seinen Zahlungsverpflichtungen (Zinszahlungen und Rückzahlung bei Endfälligkeit) nachzukommen. Dies kann zu einem vollständigen oder teilweisen Verlust des investierten Kapitals führen – bspw. im Falle einer Insolvenz des Schluderns. Gewisse Finanzinstrumente, vor allem Wertpapiere, unterliegen unterschiedlich hohen Ausfallrisiken, die sich üblicherweise in ihrem Kreditrating widerspiegeln.

4. Währungsrisiko: Das Währungsrisiko beschreibt das zugrundeliegende Risiko, wenn die Referenzwährung des Anlegers (Heimwährung) nicht der Basiswährung des Finanzinstruments entspricht. Dies ist regelmäßig der Fall bei allen Finanzinstrumenten, deren Währung nicht der Referenzwährung des Anlegers entspricht. Ein Anstieg des Wechselkurses des Euro gegenüber der Basiswährung des Finanzinstruments führt zu Kursverlusten beim Anleger. Ein Währungsrisiko besteht auch bei Finanzinstrumenten, die anfällig für Wechselkursschwankungen sind wie bspw. Aktien aus Schwellenländern.

5. Länderrisiko: Die politischen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen eines Landes können den Wert eines in dem Land emittierten Finanzinstruments wesentlich beeinflussen. Finanzinstrumente aus Ländern, in denen es häufiger zu politischen Unruhen oder anderen innenpolitischen Konflikten kommt, weisen höhere Preisschwankungen (Volatilität oder Kurspreisrisiko) auf. Aber auch die Qualität der Infrastruktur des Finanzmarktes stellt ein Länderrisiko dar. In sogenannten „Emerging Markets“ (Schwellenmärkte) tritt daher auch ein höheres Länderrisiko auf.

6. Liquiditätsrisiko: Das Liquiditätsrisiko einer Anlage bestimmt die Möglichkeiten eines Anlegers, seine Finanzinstrumente jederzeit zu einem marktgerechten Preis verkaufen zu können. Ein hohes Liquiditätsrisiko entsteht, wenn das Finanzinstrument nicht jederzeit zu einem marktgerechten Preis verkauft werden kann. Falls ein Verkauf von Finanzinstrumenten nicht oder nur zu einem stark reduzierten Preis möglich ist, wird von einem illiquiden Markt gesprochen. Dies ist beispielsweise der Fall bei geschlossenen Investmentfonds oder anderen Finanzinstrumenten, die nicht an einer Börse oder an einem vergleichbaren Markt gehandelt werden.

7. Inflationsrisiko: Das Risiko eines Kaufkraftverlusts, weil der Wert Ihrer Anlagen nicht mit der Inflation Schritt hält. Die Inflation führt dazu, dass die Kaufkraft des Geldes im Laufe der Zeit schwindet – mit demselben Geldbetrag kann man weniger Waren und Dienstleistungen kaufen.

8. Operationelles Risiko: Sämtliche Finanzinstrumente unterliegen einem operationellen Risiko aufgrund von Mängeln in Informationssystemen oder internen Kontrollen. Das Risiko ist mit menschlichem Versagen, Systemausfällen und unzureichenden Verfahren und Kontrollen verbunden.

9. Konjunkturrisiko: Die Konjunktur verläuft in zyklischen Wellenbewegungen. Die typischen Phasen sind Aufschwung, Konjunkturboom, Abschwung und Tiefphase. Die Veränderung der konjunkturellen Phase hat stets Auswirkungen auf die Wertentwicklung verschiedener Anlageklassen. Die falsche Einschätzung der konjunkturellen Lage oder der Kauf/Verkauf von Wertpapieren zum falschen Zeitpunkt kann zur Realisierung von Kursverlusten führen.

10. Kostenrisiko: Beim Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten fallen neben dem aktuellen Preis des Finanzinstruments Nebenkosten an. Die Nebenkosten können in drei Kategorien eingeteilt werden. In der ersten Kategorie werden Kosten betrachtet, die unmittelbar mit dem Kauf verbunden sind. Dies sind Transaktionskosten und Provisionen, die von Kreditinstituten an die Kunden weitergegeben werden. Die zweite Kategorie wird durch Folgekosten wie z.B. Depotführungskosten gebildet. Als dritte Kategorie sind weitere laufende Kosten wie etwa Verwaltungsgebühren bei Investmentfondsanteilen zu berücksichtigen. Die Höhe der Nebenkosten beeinflusst unmittelbar die realisierbare Rendite eines Anlegers bei einem Finanzinstrument. Je höher die Nebenkosten sind, desto höher muss die Rendite sein, um die Kosten abzudecken.

11. Steuerliches Risiko: Negativer Einfluss auf die Kursentwicklung durch Änderungen in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Geldanlagen aufgrund einer Änderung des anwendbaren Steuergesetzes oder in Bezug auf dessen Auslegung.  

C. RISIKOHINWEISE IN BEZUG AUF BESTIMMTE FINANZINSTRUMENTE

1. Aktien

1.1. Definition: Aktien sind Wertpapiere, die von Unternehmen zur Beschaffung von Eigenkapital ausgegeben werden und ein Anteilsrecht an der Gesellschaft verbriefen. Die Aktie gewährt dem Aktionär die gesetzlich und vertraglich festgelegten Rechte. Dazu gehören z.B. der Anspruch auf einen Gewinnanteil (Dividende) und ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung sowie Auskunfts- und in der Regel Stimmrechte auf der Hauptversammlung.

1.2. Ertragsrisiko: Der Ertrag einer Aktieninvestition setzt sich aus Dividendenzahlungen sowie den Kursgewinnen bzw. Kursverlusten der Aktien über einen bestimmten Betrachtungszeitraum zusammen. Da sich der Gewinn eines Unternehmens auf Basis von Marktprognosen zwar einschätzen lässt, diese Prognosen aber nicht-absehbare Marktschocks (bspw. Corona-Krise in 2021) nicht berücksichtigen, kann der Gewinn einer Aktie nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Im schlimmsten Fall beläuft sich nicht nur der temporäre Ertrag einer Aktie auf null, sondern auch der Wert einer Aktie läuft gegen Null (Insolvenzrisiko).

1.3. Kursänderungsrisiko: Aktienkurse weisen unvorhersehbare Schwankungen auf. Dabei lösen  kurz-, mittel- und langfristige Aufwärts- und Abwärtsbewegungen einander ab, ohne dass stets ein fester Zusammenhang für die Dauer der einzelnen Phasen herleitbar ist. Das Kursänderungsrisiko lässt sich in das allgemeine Marktrisiko und in das spezifische Unternehmensrisiko aufteilen. Langfristig sind die Kursbewegungen durch die Ertragslage des Unternehmens bestimmt, die ihrerseits durch die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der politischen Rahmenbedingungen beeinflusst werden. Ereignisse, die einen negativen Einfluss auf die Gesamtwirtschaft haben (Marktrisiken), können kurz- bis mittelfristig selbst bei finanziell starken Unternehmen mit einer positiven Wachstumsaussicht zu einer erhöhten Kursschwankung (Volatilität) führen. Marktrisiken wirken grundsätzlich auf den gesamten Aktienmarkt und nicht nur auf einzelne Unternehmen.

Das unternehmensspezifische Risiko ist abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Entwickelt sich das Unternehmen wirtschaftlich schlechter als erwartet, kann es zu negativen Aktienkursentwicklungen kommen. Im ungünstigsten Fall, nämlich bei Zahlungsunfähigkeit und anschließender Insolvenz des Unternehmens, kann die Anlegerin oder der Anleger einen Totalverlust ihres oder seines investierten Kapitals erleiden.

1.4. Insolvenzrisiko: Als Aktieninhaber sind Sie Eigenkapitalgeber der Aktiengesellschaft. Im Falle der Insolvenz einer Aktiengesellschaft, an der du Aktien hälst, kann dies  einen vollständigen Verlust deines Anlagebetrages bedeuten. Das Insolvenzrisiko ist u.a. bekannt als „unternehmerisches Risiko“.

1.5. Dividendenrisiko: In der Regel werden Dividenden in regelmäßigen Intervallen ausgeschüttet. Erwirtschaftet ein Unternehmen einen geringeren als den geplanten oder keinen Gewinn und hat keinerlei Rücklagen gebildet, so kann die Dividende verringert oder gänzlich ausfallen. Ein Aktieninvestor hat jedoch auch im Falle eines erzielten Gewinns kein Anrecht auf eine Ausschüttung. Selbst eine jahrelang ununterbrochene Dividendenzahlung ist keine Garantie für Dividendenerträge in der Zukunft und kann daher nicht vorausgesetzt werden.

1.6. Psychologie der Marktteilnehmer: Die Bepreisung der Kurse von Wertpapieren an den Börsen und anderen Märkten erfolgt nicht immer aufgrund ausschließlich rationaler Gründe, sondern ist zu einem gewissen Grad durch psychologische Effekte (Herdenverhalten) geprägt. Ein verstärkender Effekt dieses Verhaltens ist insbesondere der Fall, wenn die Marktpreise in beide Extreme – nach oben und nach unten – gehen. Das Risiko für den Anleger besteht darin,  diesen Tendenzen zu folgen und durch den Zukauf von Wertpapieren bei stark erhöhten Preisen oder durch den Verkauf bei stark gefallenen Preisen hohe Verluste zu erzielen.

1.7. Risiko des Verlusts oder der Änderung von Aktionärsrechten/ Risiko eines Zulassungswiderrufs: Die in den Aktien verbrieften Mitgliedschaftsrechte (insbesondere die Vermögens- und Verwaltungsrechte) können durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen verändert oder ersetzt werden. Beispiele hierfür sind Verschmelzungen, Spaltungen und Rechtsformwechsel. Darüber hinaus können Hauptaktionäre (Aktionär, der über 95% der Anteile hält) ein Ausscheiden der Minderheitsaktionäre im Rahmen eines sogenannten “Squeeze Out” erzwingen. Zwar erhalten diese eine gesetzlich vorgeschriebene Abfindung, jedoch verlieren sie im Gegenzug hierfür alle Aktionärsrechte und werden gezwungen,  ihre Anlage aufzugeben. Die Zulassung einer Aktie an einer Börse kann widerrufen werden. Ist die Aktie eines Unternehmens nicht mehr an einer Börse notiert, führt dies zu einer eingeschränkten Veräußerbarkeit der Aktie.

2. Anleihen

2.1. Definition: Anleihen, oft auch Renten oder verzinsliche Wertpapiere genannt, sind Schuldverschreibungen, die mit einer festen oder variablen Verzinsung ausgestattet sind, die auch auf Null fallen kann und die eine vorgegebene Laufzeit und Tilgungsform haben. Der Käufer einer Schuldverschreibung besitzt eine Geldforderung gegenüber dem Emittenten.

2.2. Zinsänderungsrisiko: Das Zinsänderungsrisiko beschreibt die Ungewissheit (das Risiko) über die zukünftigen Veränderungen des Marktzinses, denn Änderungen im Zinsniveau können den Kurswert von Anleihen täglich ändern. So fällt bspw. der Wert eines festverzinslichen Wertpapieres, wenn das Marktzinsniveau steigt. Dieses Risiko wirkt sich grundsätzlich umso stärker aus, je deutlicher der Marktzinssatz ansteigt, je länger die Restlaufzeit der Anleihe und je niedriger die Normalverzinsung ist. Bei einem niedrigen Zinsmarktniveau und einem erwarteten Anstieg der Marktzinsen ist daher von einem höheren Zinsänderungsrisiko auszugehen.

2.3. Emittenten-/Bonitätsrisiko: Unter Bonitätsrisiko versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Emittenten, d. h. eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung seiner Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen. Die Rückzahlung einzelner Anleihen hängt von der Bonität (Zahlungsfähigkeit) der Emittenten ab. Als Faustregel gilt: Je stärker die Rendite des Einzelwerts von der üblichen Marktrendite nach oben abweicht, desto größer ist das Risiko für den Anleger. Ratingagenturen wie Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch geben regelmäßig Auskunft über das Bonitätsrisiko eines Schuldners bzw. für seine Emissionen.

2.4. Wiederanlagerisiko: Das Verlustrisiko bei der Wiederanlage von Kapital oder Erträgen zu einem niedrigeren Zinssatz. Das Wiederanlagerisiko trifft die Investorinnen und Investoren, wenn die Zinssätze fallen und diese die regelmäßigen Zinszahlungen zu den neuen Zinssätzen anlegen müssen. Das Wiederanlagerisiko besteht auch, wenn die Anleihe fällig wird und das Kapital zu dem neuen tieferen Zinssatz angelegt werden muss.

2.5. Kündigungsrisiko: Der Schuldner der Anleihe - der Emittent - kann in den Emissionsbedingungen ein vorzeitiges Kündigungsrecht vorbehalten. Eine vorzeitige Kündigung kann zu Abweichungen von der erwarteten Rendite führen. Eine neue Anlage kann weniger vorteilhaft sein als die bisherige Anlage. Es kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, ob ein Gewinn bzw. in welcher Höhe Gewinn ausgewiesen werden kann.

2.6. Auslosungsrisiko: Tilgungsanleihen zahlen ggf. nur nach einem Auslosungsverfahren zurück. Dies kann dazu führen, dass die Laufzeit der Tilgungsanleihen nicht von vornherein kalkulierbar ist. Sollte der Rückzahlungsanspruch unerwartet früh erfolgen, kann sich die Rendite verschlechtern.

3. ETFS

3.1. Definition: Exchange Traded Funds (ETFs) sind Fonds, die die Wertentwicklung eines Index (z.B. DAX) nachbilden und deren Anteile wie eine Aktie an der Börse gehandelt werden. Dabei können ETFs die ihnen zugrundeliegenden Indizes auf zwei verschiedenen Arten abbilden. Bei der physischen Replikation kauft der Fonds in der Regel alle (oder ggf. eine relevante Teilmenge der) im abzubildenden Index enthaltenen Wertpapiere in identischer Form nach Art und Gewicht. Je nachdem, welche Art von Wertpapieren in einem physischem ETF inhaltlich ist, unterliegt der ETF daher denselben Risiken der Anlageklasse (z.B. Aktien oder Anleihen). Bei einer synthetischen Replikation werden Swaps zur Abbildung der Wertentwicklung des Index eingesetzt. Ein synthetischer ETF hält somit in der Regel nicht die zugrundeliegenden Wertpapiere. Der Ertrag eines ETF ist von der Entwicklung der im Fond befindlichen Basiswerte abhängig. Das spezielle Risiko eines ETF ist von den zugrundeliegenden Werten des Fonds abhängig d.h. von den Werten, die der ETF abbildet. Im Unterschied zu vielen traditionellen Investmentfonds werden ETFs nicht aktiv verwaltet. Die Produktkosten sind daher geringer als bei anderen Investmentfonds. Der passive Verwaltungsstil führt jedoch zu zusätzlichen Risiken, da die Anlagestrategie bei fallenden oder überbewerteten Märkten nicht angepasst wird und die Ausreißer nach oben als auch nach unten höher sind.

3.2. Replikationsrisiko:  ETFs unterliegen zudem einem Replikationsrisiko, da es zu einer möglichen Abweichung zwischen dem Wert des Index und des ETFs führen kann (“Tracking-Error”). Dieser Tracking-Error kann über den durch die ETF-Gebühren bedingten Unterschied in der Wertentwicklung hinausgehen. Eine solche Abweichung kann z.B. durch Barbestände, Neugewichtungen, Kapitalmaßnahmen, Dividendenzahlungen oder die steuerliche Behandlung von Dividenden verursacht werden.

3.3. Außerbörslicher Handel: ETFs können grundsätzlich auch außerhalb der Handelszeiten der zugrundeliegenden Komponenten gehandelt werden. Dabei besteht das Risiko, dass es dadurch zu deutlicheren Abweichungen der Wertentwicklung gegenüber dem Index kommen kann.

3.4. Kontrahentenrisiko: Darüber hinaus existiert bei synthetisch replizierenden ETFs ein Kontrahentenrisiko. Sollte ein Swapkontrahent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann es zu Verlusten für die Anleger kommen.

4. Exchange Traded Commodities (ETC)

4.1. Definition: Exchange Traded Commodities (ETCs) sind Schuldverschreibungen, die an die Wertentwicklung von Rohstoffen gekoppelt sind und an der Börse gehandelt werden. Diese Form der Kapitalanlage macht es dem Anleger möglich, über Zertifikate oder andere verpackte Finanzinstrumente an der Wertentwicklung von Rohstoffen teilzuhaben. Die Rohstoffe werden jedoch nicht direkt erworben. Die Laufzeit von ETCs ist ähnlich einer Aktie oder einem ETF grundsätzlich unbefristet.

Kapitalanlagen in Rohstoffprodukten werden zu den alternativen Anlageklassen gezählt und werden meist nicht physisch, sondern über Derivate (z.B. Futures, Forwards oder Swaps) gehandelt.

Rohstoffe können auch diversifiziert über einen börsengehandelten Fond gekauft werden. Dieser Rohstoff-ETF bildet einen Rohstoff-Index nach und besteht aus mehreren verschiedenen Rohstoffen.

Exchange Traded Commodities (ETCs) bilden die Wertentwicklung von einem Rohstoff ab und sind wie ETFs börsengehandelt. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zu beachten: Das in einen ETC investierte Kapital ist kein Sondervermögen und trägt somit ein Emittentenrisiko.

4.2. Kursänderungsrisiko: Rohstoffpreise weisen im Allgemeinen eine größere Schwankungsbreite (Volatilität) auf als die Preise anderer Anlageklassen. Durch die Kopplung der Wertentwicklung des Wertpapiers an den Preis eines Rohstoffs kann der Preis für das Wertpapier stark steigen oder fallen. Als Produktionsfaktor für die Industrie ist die Nachfrage nach bestimmten Rohstoffen wie Metallen und Energieträgern zudem maßgeblich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Besondere Ereignisse wie beispielsweise Naturkatastrophen, politische Konflikte, staatliche Regulierung oder Wetterschwankungen können die Verfügbarkeit von Rohstoffen beeinflussen und dadurch zu einer wesentlichen Preisänderung des Basiswertes und unter Umständen auch des Derivats führen.

4.3. Rollover-Risiko: Rohstoffe bilden den jeweils zugrunde liegenden Index im Rahmen eines ETFs oder ETCs durch Terminkontrakte (sogenannte Futures und/oder Forwards) ab. Terminkontrakte sind Vereinbarungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte Menge eines bestimmten Basiswerts zu einem im Voraus vereinbarten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Je nach Methodologie ist das „Rollen“ von Terminkontrakten in die nächste Zeitperiode erforderlich, d. h. er verkauft den Future kurz vor dem Verfall und kauft den nächsten Future mit einem späteren Verfallsdatum. Auf diese Weise ist der Anleger in der Regel dem Contango ausgesetzt. Unter normalen Umständen konvergiert der Futures-Preis zum Spot-Preis. „Contango“ beschreibt den Effekt, dass Futures-Preise kurz vor dem Verfallstag mit einem Aufschlag gehandelt werden, um dem allgemeinen Marktrisiko und den Lagerkosten Rechnung zu tragen. Dies kann zum Beispiel bei einem Überangebot und fehlender Nachfrage nach dem Rohstoff vorkommen. In diesem Zusammenhang kann jedes Rollen dazu führen, dass der Terminkontrakt mit längerer Laufzeit zu einem höheren Preis als der verkaufte Terminkontrakt mit kürzerer Laufzeit gekauft werden muss, unabhängig von der generellen Preisentwicklung des Rohstoffs am Spot-Markt.

4.4. Emittentenrisiko: Durch den Handel über Derivate besteht ein Risiko im Hinblick auf die Ausgestaltung des Derivatevertrags. Ist der Vertragspartner nicht in der Lage oder unwillig, seinen Verpflichtungen aus dem Derivatevertrag nachzukommen, kann es sein, dass der Derivatevertrag gänzlich oder teilweise nicht erfüllt wird.

5. Offene Investmentfonds

5.1. Definition: In einem offenen Investmentfonds werden die Gelder vieler Anleger in einem Sondervermögen gebündelt. Das Geld wird nach einer festgelegten Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung in verschiedenen Vermögenswerten angelegt. Dabei gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anlagestrategie, z.B. einen Schwerpunkt in der Zusammensetzung (z.B. Geldmarktfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, Mischfonds oder Indexfonds) oder einen geographischen Anlageschwerpunkt (z.B. Emerging Markets, Europa, Deutschland, USA). Das spezielle Risiko des Investmentfonds ist von den zugrundeliegenden Werten des Fonds abhängig d.h. von den Finanzinstrumenten in den der Fond selbst investiert. Die Risikoausprägung des Fonds kann daher sehr unterschiedlich sein und sowohl risikoarm als auch risikoreich ausgerichtet sein.

5.2. Risiko durch das Fondsmanagement: Der Anleger kann keinen Einfluss auf die Zusammensetzung eines Investmentfonds nehmen und ist von den Entscheidungen des Fondsmanagements und damit auch von der Eignung der handelnden Personen abhängig. So sagen positive Entwicklungsergebnisse eines Investmentfonds aus der Vergangenheit niemals etwas über die Entwicklung des jeweiligen Investmentfonds in der Zukunft aus.

5.3. Kostenrisiko: Investmentfonds berechnen unterschiedliche Kosten für die Verwaltung des Fonds, die die Performance/ Wertentwicklung des Fonds und damit auch die Rendite für den Anleger entsprechend schmälern. Die Kosten werden dem Kunden vor einer Anlageentscheidung offengelegt.

5.4. Risikokonzentration: Die Risikokonzentration steigt mit einer zunehmenden Spezialisierung eines Fonds etwa auf eine gewisse Region, Branche oder Währung. Dieses erhöhte Risiko kann jedoch auch erhöhte Ertragschancen mit sich bringen.

5.5. Risiko der Aussetzung und Liquidation: Die Rücknahme der Anteilscheine erfolgt zu dem geltenden Rücknahmepreis, der dem Anteilswert entspricht. In den Vertragsbedingungen des Investmentfonds kann allerdings vorgesehen sein, dass die Kapitalanlagegesellschaft bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Rücknahme der Anteilscheine bis maximal drei Jahre aussetzen darf, sodass die Anteilscheine an dem vom Anteilsinhaber gewünschten Tag nicht zurückgegeben werden können.

5.6. Risiko der Übertragung oder Kündigung des Investmentfonds: Investmentfonds können unter bestimmten Voraussetzungen von der Investmentgesellschaft mit anderen Investmentfonds verschmolzen werden oder unter Beachtung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden.

5.7. Risiko rückläufiger Anteilspreise: Investmentfonds unterliegen dem Risiko sinkender Anteilscheinpreise, da sich Kursrückgänge bei den im Fonds enthaltenen Vermögensgegenständen im Anteilschein widerspiegeln.

5.8. Risiko durch den Einsatz von Derivaten und die Nutzung von Wertpapierleihegeschäften: Der Einsatz von Derivaten wie beispielsweise Optionen, Finanzterminderivate oder Swaps, sowie die Kombinationen daraus kann zu Vermögensverlusten eines Investmentfonds und damit auch für den Anleger führen. Derivate können in Investmentfonds je nach Anlagekriterien zur Absicherung genutzt werden oder auch einen Teil der Anlagestrategie darstellen, welche jeweils zu erheblichen Vermögensverlusten führen können.

Bei der Wertpapierleihe gibt es zwei Hauptrisiken: das Ausfallsrisiko des Kreditnehmers und das Risiko der Wiederanlage. Das Ausfallsrisiko des Kreditnehmers ist das Risiko, dass die Gegenpartei das geliehene Wertpapier nicht an den Kreditgeber zurückgeben kann. Um einen zusätzlichen Ertrag durch Leihgebühren zu erzielen, stellen Investmentfonds ihre Vermögenswerte (z.B. Aktien oder Anleihen) häufig für Wertpapierleihen zur Verfügung. Es besteht hier aber das Risiko, dass der Investmentfonds die Vermögenswerte nicht zurückerhält, wenn der Entleiher zahlungsunfähig wird.  

Das Ausfallsrisiko ist das geringere dieser beiden Risiken, da die Kredite in der Regel überbesichert sind. Außerdem können die Kreditgeber die geliehenen Wertpapiere jederzeit zurückfordern. Einige Kreditvermittler bieten eine Entschädigung für Verluste aus dem Ausfall der Gegenpartei an. Ausfälle sind jedoch selten und ihre Auswirkungen sind dank der Überbesicherung in der Regel vernachlässigbar.

5.9. Risiko der Fehlinterpretation von Wertentwicklungsstatistiken: Zur Messung der Performance eines Investmentfonds wird üblicherweise ein Performance-Konzept verwendet. Durch die Nutzung unterschiedlicher Performance-Konzepte einzelner Investmentfonds ist eine Vergleichbarkeit der Angaben zur Fondsperformance nicht immer gegeben. Auch durch die Berücksichtigung oder die Nichtberücksichtigung von Kosten kann es zu Abweichungen bei den Ergebnissen kommen. So genügen die reinen Wertentwicklungsergebnisse den Informationsbedürfnissen eines Anlegers oft nur bedingt und sind interpretationsbedürftig.

6. Immobilienfonds

6.1. Definition: Ein Immobilienfonds investiert die von den Anteilinhabern erhaltenen Gelder nach dem Grundsatz der Diversifikation (Risikostreuung) in Grundstücke, Gebäude, Anteile an Grundstücks-Gesellschaften und vergleichbaren Vermögenswerten. Zusätzlich können Immobilienfonds auch in eigene Bauprojekte investieren. Um anstehende Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, halten Immobilienfonds zusätzlich liquide Finanzanlagen wie z.B. Wertpapiere und Bankguthaben. Der Gesamtertrag von Immobilienfonds setzt sich aus den jährlichen Ausschüttungen und der Entwicklung des errechneten Anteilswertes des Fonds zusammen.

6.2. Ertragsrisiko: Der Erwerb von Immobilien erfordert zu Beginn eine hohe Investition, welche sich erst im Laufe der Zeit durch Zahlungsströme aus Vermietung und Verpachtung amortisiert. Die Ertragslage kann jedoch durch Einschränkungen der Nutzbarkeit in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht relativ leicht gestört werden, so dass die Amortisation der Anfangsinvestition einen längeren Zeitraum beansprucht. Die Wertentwicklung ist von der Anlagepolitik, der Marktentwicklung, den einzelnen im Fonds gehaltenen Immobilien und den sonstigen Investitionen des Fonds (Wertpapiere, Bankguthaben) abhängig. Immobilienfonds sind unter anderem einem Ertragsrisiko durch mögliche leerstehende Objekten (nicht vermietete Immobilien) ausgesetzt.

6.3. Bewertungsrisiko: Bei der Bewertung einer Immobilie spielen eine Vielzahl von Kriterien eine Rolle (Lage, Größe, Umfeld, Nutzungsfläche, Zinsniveau etc.). Zudem besteht der Immobilienmarkt aus räumlich getrennten Teilmärkten. Aus diesen Gründen ist die Immobilienbewertung zahlreichen Unwägbarkeiten ausgesetzt, die sich im Einzelnen nur schwer prognostizieren lassen.

6.4. Liquiditätsrisiko: Immobilien stellen eine relativ illiquide Anlageklasse dar, denn aufgrund der hohen Individualität von Immobilien und des Bestehens von Teilmärkten kann der Prozess von Bewertung, Verkauf und Übereignung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.  In der Regel ist im Anlagevertrag die Rückgabe über eine Mindesthaltefrist, Rückgabefrist oder über bestimmte Rückgabetermine geregelt. Eine schnelle Realisierung des Werts einer Immobilie ist deshalb meist nicht möglich. Der mittelbare Erwerb von Immobilien durch Anteile an Immobiliengesellschaften mindert dieses Risiko.

7. Derivate

7.1. Definition: Derivate sind Verträge, bei denen sich die Vertragsparteien einigen, einen bestimmten Basiswert in der Zukunft zu einem vereinbarten Preis und zu einem bestimmten Zeitpunkt kaufen/verkaufen zu können oder müssen. Je nachdem, ob der Marktpreis des Basiswertes (z.B. eine Aktie oder ein Rohstoff) über oder unter dem vereinbarten Preis liegt, ist der Wert des Derivates positiv oder negativ. Mit einem Derivat erhält man somit die Option, auf den steigenden oder fallenden Preis des Basiswertes zu wetten.

7.2. Verlustrisiko durch Kursveränderungen des Basiswerts: Eine Kursänderung des Basiswerts kann den Wert des Derivats mindern. Über eine mögliche Hebelwirkung (Leverage-Effekt) tritt die Wertminderung stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswerts ein und kann in einer Wertlosigkeit des Derivats resultieren. Hebelwirkungen sind daher stets als hohes Risiko einzustufen. Über die Hebelwirkung kann der Verlust über das eingesetzte Kapital hinausgehen.

7.3. Kontrahentenrisiko: Ist der Vertragspartner nicht in der Lage oder unwillig, seiner Verpflichtung aus dem Derivatevertrag nachzukommen, kann es sein, dass der Derivatevertrag gänzlich oder teilweise nicht erfüllt wird, da der Kontrahent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

7.4. Risiko der Lieferung des Basiswerts: Bei Zertifikaten auf Einzelwerte, beispielsweise auf eine Aktie, kann die Lieferung des Basiswerts vorgesehen sein, sodass der Anleger je nach Ausgestaltung des Vertrags in bestimmten Szenarien den Basiswert statt einer Auszahlung erhält. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der aktuelle Marktwert des Basiswerts unter dem fixierten Auszahlungsbetrag liegt.

7.5. Kündigungs- und Wiederanlagerisiko: Der Emittent kann die Laufzeit des Derivats beim Eintritt bestimmter, in den jeweiligen Produktbedingungen aufgeführter Ereignisse oder bei offensichtlich fehlerhaften Produktbedingungen mit sofortiger Wirkung beenden oder eine Anpassung der Bedingungen vornehmen. Der Anleger trägt das Risiko, dass der Emittent sein Kündigungsrecht zu einem für den Anleger ungünstigen Zeitpunkt ausübt und der Anleger diesen Betrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann.